Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen ab 1. April 2026

Grafische Darstellung einer Demonstration gegen Honorarkürzungen

Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Vergütung für bestimmte psychotherapeutische Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) um 4,5 % zu reduzieren. Die Kürzung soll ab dem 1. April 2026 wirksam werden und betrifft damit direkt die ambulante psychotherapeutische Versorgung.

Diese Entscheidung sorgt in vielen psychotherapeutischen Praxen für große Besorgnis. Sie steht in einem deutlichen Widerspruch zu den politischen Zielen der letzten Jahre. Gleichzeitig wird von politischer Seite immer wieder betont, dass Menschen länger arbeiten sollen und krankheitsbedingte Ausfälle reduziert werden müssen. Gerade psychische Erkrankungen spielen jedoch eine zentrale Rolle bei längeren Arbeitsunfähigkeiten und bei Frühverrentungen. Eine gute und möglichst frühzeitige psychotherapeutische Versorgung kann hier entscheidend dazu beitragen, Menschen zu stabilisieren und eine Rückkehr in Arbeit zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es schwer nachvollziehbar, ausgerechnet in diesem Bereich die Vergütung zu kürzen. Die Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, während gleichzeitig die Anforderungen an die Praxen und den organisatorischen Aufwand zunehmen.

Natürlich hat eine Kürzung von 4,5 % auch reale wirtschaftliche Auswirkungen auf unsere Praxen. Sie bedeutet ganz konkret weniger Einnahmen für die gleiche Arbeit. Doch der Punkt geht über die reine finanzielle Dimension hinaus. Für viele Therapeutinnen und Therapeuten wird diese Entscheidung auch als Abwertung und Geringschätzung ihrer Arbeit erlebt.

Psychotherapeutische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung und trägt wesentlich dazu bei, dass Menschen arbeitsfähig bleiben, Lebenskrisen bewältigen und langfristige gesundheitliche Folgeschäden vermieden werden. Gerade psychische Erkrankungen sind einer der häufigsten Gründe für längere Arbeitsausfälle oder Frühverrentungen. Eine stabile psychotherapeutische Versorgung ist daher nicht nur für einzelne Patientinnen und Patienten wichtig, sondern auch für die Stabilität unserer Gesellschaft insgesamt.

Besonders deutlich wird dies im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Hier tragen Therapeutinnen und Therapeuten eine große Verantwortung und arbeiten in einem komplexen Netzwerk verschiedener Beteiligter. Neben der eigentlichen therapeutischen Arbeit mit den jungen Patientinnen und Patienten gehören dazu häufig Gespräche mit Eltern, Abstimmungen mit Schulen, Kontakte zu Kinder- und Jugendärzten, Kooperationen mit Jugendämtern oder anderen Institutionen sowie in manchen Fällen auch Abstimmungen mit Arbeitsagenturen oder weiteren beteiligten Stellen. All diese Bereiche müssen miteinander verzahnt werden, um Kindern und Jugendlichen wirklich helfen zu können.

Gleichzeitig bedeutet psychotherapeutische Arbeit eine hohe emotionale und fachliche Belastung. Therapeutinnen und Therapeuten begleiten täglich schwere persönliche Krisen, psychisches Leid, familiäre Konflikte und existenzielle Sorgen. Diese Arbeit erfordert Geduld, Empathie, fachliche Präzision und ein hohes Maß an emotionaler Stabilität. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich ganz bewusst für diesen Beruf entschieden, weil sie Menschen in schwierigen Lebenssituationen helfen möchten und diese Verantwortung ernst nehmen.
Wenn in einer solchen Situation nicht etwa eine Aufwertung der geleisteten Arbeit erfolgt, sondern stattdessen eine Kürzung der Vergütung beschlossen wird, wird dies von vielen als persönliche Geringschätzung dieser täglichen Arbeit empfunden.

Unsere psychotherapeutischen Praxen haben bisher bewusst sehr serviceorientiert gearbeitet. Dazu gehörte beispielsweise, dass wir über die gesetzlich festgelegten telefonischen Sprechzeiten hinaus erreichbar waren, Rückrufe ermöglicht haben oder auch kurzfristig zusätzliche Termine organisiert haben. Ebenso haben wir versucht, Kapazitäten vorzuhalten, um Erstgespräche oder dringende Termine möglichst zeitnah anbieten zu können.

Viele dieser zusätzlichen Leistungen werden von den Krankenkassen nicht gesondert vergütet, obwohl sie mit erheblichem organisatorischem und zeitlichem Aufwand verbunden sind.
Durch die nun beschlossene Honorarkürzung verschärft sich die wirtschaftliche Situation vieler psychotherapeutischer Praxen weiter. Um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können, werden wir daher unsere Serviceleistungen künftig deutlich einschränken müssen.

Konkret bedeutet das unter anderem:

  • Außerhalb der festgelegten telefonischen Sprechzeiten sowie außerhalb der Zeiten, in denen die Praxis tatsächlich besetzt ist, wird künftig keine telefonische Erreichbarkeit mehr gewährleistet sein.
  • An diesen Zeiten werden auch keine E-Mails, Nachrichten oder sonstige Anfragen bearbeitet oder beantwortet.

Darüber hinaus werden zusätzliche Serviceleistungen, die bislang aus Kulanz kostenlos erbracht wurden, künftig nicht mehr unentgeltlich angeboten. Dazu gehören insbesondere die Erstellung von Bescheinigungen, Stellungnahmen, ausführlichen Arztbriefen, Behördenbriefen oder sonstigen schriftlichen Ausarbeitungen.

Diese Leistungen werden künftig verbindlich privat nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) für Schriftverkehr und die Erstellung von Schriftstücken berechnet. Diese Tätigkeiten erfordern Zeit, fachliche Verantwortung und Dokumentationsaufwand und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht vergütet. Wenn solche Leistungen gewünscht werden, müssen sie daher künftig entsprechend bezahlt werden.

Außerdem wird es notwendig sein, unsere vorhandenen Behandlungskapazitäten konsequenter auszulasten. Das bedeutet, dass zusätzliche kurzfristige Termine oder flexibel eingeschobene Zusatztermine künftig deutlich eingeschränkt werden. Auch das Vorhalten freier Kapazitäten für Erstgespräche wird unter diesen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer schwieriger.

Für Patientinnen und Patienten kann dies leider dazu führen, dass Ersttermine nicht mehr so kurzfristig oder einfach verfügbar sind wie bisher.

Darüber hinaus wird aktuell geprüft, ob bestimmte organisatorische Angebote – beispielsweise Sprechstunden- oder Telefonzeiten – im Umfang von etwa 4,5 % reduziert werden müssen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Honorarkürzung teilweise auszugleichen.

Das bedeutet insgesamt auch, dass Kapazitäten über das gesetzlich erforderliche Maß hinaus künftig nicht mehr aufrechterhalten werden können. Leistungen und Angebote, die wir bisher freiwillig zusätzlich erbracht haben, lassen sich unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr gewährleisten.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da sie unserem eigenen Anspruch an eine möglichst niedrigschwellige und serviceorientierte Versorgung widerspricht. Wenn Patientinnen und Patienten durch diese Veränderungen Einschränkungen erleben oder sich darüber beschweren möchten, bitten wir sie, sich direkt an ihre Krankenkasse zu wenden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Vergütungssysteme werden dort entschieden.

Sollte in akuten Situationen keine ambulante Versorgung mehr kurzfristig möglich sein, bleibt in Krisensituationen als letzter Weg die Vorstellung in einer Klinik bzw. einer psychiatrischen oder psychosomatischen Notfallversorgung, die für solche Fälle zuständig ist.

Viele Kolleginnen und Kollegen erleben diese Entscheidung zudem als Zeichen dafür, dass psychotherapeutische Arbeit politisch eine zu kleine Lobby hat. Wenn an dieser Stelle Kürzungen vorgenommen werden, besteht die Sorge, dass dies nur der Anfang weiterer Einschnitte sein könnte. Eine stabile und verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung bleibt aus unserer Sicht daher dringend notwendig – sowohl im Interesse der Patientinnen und Patienten als auch im Interesse unserer gesamten Gesellschaft.

Ihre psychotherapeutischen Praxen Roßbach

Elisabeth Eisinger & Stefanie Dechant

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