Kosten
Die Kosten für eine Psychotherapie werden im Normalfall von den Krankenkassen übernommen.
Wir behandlen Patienten
- aller Kassen
- privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
- sowie Selbstzahler.
Gesetzlich Versicherte
(m/w/d)
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von diesen in Form eines Antragsverfahrens in der Regel übernommen. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilflich. Die ersten fünf Sitzungen (die sogenannten probatorischen Sitzungen) werden in jedem Fall übernommen.
Private Versicherungen und Beihilfe (m/w/d)
Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei privat versicherten auch übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Unser Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
(m/w/d)
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Patient die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst tragen möchte oder muss:
- keine persönlichen Daten und Diagnosen für Kostenträger
- keine Gutachter zur Genehmigung der Therapie
- kein ärztlichen Abrechnungsstellen
- auf Wunsch Barzahlung möglich
Keine späteren Nachteile z. B.:
- bei der Berufswahl (z. B. Verbeamtungen)
- bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung
- beim Abschluss einer Arbeitsunfähigkeits- oder Lebensverischerung
- das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)